Werden Sie Teil unseres Erfolges als
Referent (m/w/d) Studienangelegenheiten
Service Center Studienangelegenheiten
Das Service Center Studienangelegenheiten (SCS) ist zentraler Ansprechpartner für Studierende und Studieninteressierte bei allen prüfungs- und praktikumsrechtlichen Belangen sowie administrativen Angelegenheiten während der Bewerbungsphase und der Studienzeit. Werden Sie Teil unseres Teams und begleiten Sie mit uns Studierende von der Studienbewerbung bis zur Exmatrikulation!
Weitere Informationen finden Sie unter: Service Center Studienangelegenheiten (thi.de)
Betreuung und Durchführung von Zulassungsverfahren für zugeordnete Masterstudiengänge, insbesondere von ausländischen Studienbewerberinnen und -bewerbern
Beratung der (internationalen) Studieninteressenten und Studierenden in deutscher und in englischer Sprache
Abteilungsinternes Zusammenwirken und übergreifende Zusammenarbeit mit anderen Bereichen der Hochschule
Prüfungsrechtliche Betreuung in zugeordneten Studiengängen
Sie haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Verwaltungsbereich oder wirtschaftswissenschaftlichen Bereich mit Bezug zu den Tätigkeiten
Idealerweise haben Sie Rechtskenntnisse im Bereich der öffentlichen Verwaltung oder Erfahrungen im Hochschulbereich
Sie besitzen eine ausgeprägte Service- und Dienstleistungsorientierung
Sie verfügen über sehr gute Deutschkenntnisse und gute Englischkenntnisse sowie über Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Kommunikationsstärke
Sie haben die Bereitschaft zur Einarbeitung in neue Aufgaben sowie Freude am Umgang mit Menschen
Flexible Arbeitszeiten
Homeoffice & Mobiles Arbeiten
Max. 30 Urlaubs- & 24 Gleittage
Flache Hierarchien
Viele Fortbildungs- & Weiterbildungsangebote
Mensa & Restaurant
Sicheres Arbeitsverhältnis beim Freistaat
Innovatives Arbeitsumfeld
Familienfreundlich
Gute Anbindung & zentrale Lage
Gut zu wissen
Unsere Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig. Bei dieser Stelle werden Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Bewerbung von Frauen wird ausdrücklich begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGIG).