Werden Sie Teil unseres Erfolges als
Versuchsingenieur (m/w/d) HCI-/Fahrsimulationslabor
C-IAD
Im CARISSMA Institute for Automated Driving (C-IAD) an der THI erforschen wir mittels statischen/dynamischen Fahrsimulatoren das Zusammenspiel von Mensch-Technik mit prototypischen Anwendungen und durch Einsatz diverser Methoden und Messinstrumenten (objektiv/subjektiv, qualitativ/quantitativ, physiologisch).
Wartung, Betreuung und Weiterentwicklung des HCI-/Fahrsimulationslabors
Fahrsimulatorprogrammierung (IPG CarMaker) inkl. Sensorik und Aktorik
Organisation des Versuchsbetriebs inkl. Qualitätssicherung, Planung und Durchführung von Benutzerstudien
Hardwarenahe Programmierung (C/C++/Python) zur Anbindung von Messgeräten und Vernetzung mit anderen Laboren (HiL, etc.)
Implementierung/Erstellung von (HMI) Prototypen, u.a. auch in VR/MR/XR (Unity, Unreal)
Akademischen Selbstverwaltung
Optionales Promotionsvorhaben im Bereich "Mobilität der Zukunft/automatisiertes Fahren"
Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in Mechatronik, Informatik, Elektrotechnik, UXD oder vergleichbar
Sehr gute Programmierkenntnisse (C/C++, Python, C#, etc.) inkl. Versionskontrolle und IT-Problemlösungskompetenz
Idealerweise Kenntnisse in der Verarbeitung biomedizinischer Daten (EEG, EKG, SpO2, GSR), Erfahrung mit Mikrocontrollern (z.B. Arduino, ESP32)
Interesse an Fahrzeugsicherheitsforschung (Human Factors und Fahrer-Fahrzeug Interaktion)
Selbstständigkeit, Teamfähigkeit, sehr gute Deutsch (C1)- und Englischkenntnisse (B2), sowie Freude an Wissenschaft und der Arbeit mit Studierenden und Doktoranden.
Flexible Arbeitszeiten
Homeoffice & Mobiles Arbeiten
Max. 30 Urlaubs- & 24 Gleittage
Flache Hierarchien
Viele Fortbildungs- & Weiterbildungsangebote
Mensa & Restaurant
Sicheres Arbeitsverhältnis beim Freistaat
Innovatives Arbeitsumfeld
Familienfreundlich
Gute Anbindung & zentrale Lage
Gut zu wissen
Unsere Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig. Bei dieser Stelle werden Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Bewerbung von Frauen wird ausdrücklich begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGIG).