Zur Verstärkung für unser Umweltamt suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Sachbearbeiter (m/w/d) Immissionsschutzrecht, Abfallrecht
mit bis zu 39 bzw. 40 Wochenstunden
Beamter /-in (m/w/d) der 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit fachlichem Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst bzw. Verwaltungsfachwirt /-in (m/w/d) (BL II) oder Absolvent /-in (m/w/d) des Studiengangs Betriebswirtschaft mit Studienschwerpunkt Public Management (B.A.) vergleichbares (Fach-) Hochschulstudium
Das wünschen wir uns:
Überzeugungskraft/Durchsetzungsvermögen
Teamfähigkeit
Dem Aufgabengebiet entsprechende Belastbarkeit
Selbstständigkeit
Kenntnisse des Umweltrechts, insbesondere der zuvor genannten Rechtgebiete, des Verwaltungs- und Ordnungsrechts und mehrjährige Berufserfahrung sind von Vorteil
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
Durchführung von Genehmigungsverfahren genehmigungsbedürftiger immissionsschutzrechtlicher Anlagen
Überwachung und Begehung genehmigungsbedürftiger Anlagen
Vollzug der Abfallgesetze
Erteilen von Erlaubnissen, Genehmigungen, Anzeigen und Befreiungen im Abfallrecht
Allgemeine Überwachung der Abfallwirtschaftsbeteiligten, Durchführung von anlassbezogenen Überwachungsaktionen
Krisensicherer Arbeitsplatz
Flexible Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit zum Homeoffice
Betriebsrente
Fahrtkostenzuschuss
Fahrradleasing
Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
Zertifiziertes Gesundheitsmanagement
Attraktive Bezahlung nach TVöD + komfortable Sozialleistungen des öffentl. Dienstes
Modernes Führungsverständnis
Interner Stellenmarkt
Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 9c TVöD zzgl. leistungsabhängiger Vergütungsbestandteile bzw. bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen in Besoldungsgruppe A 10.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 06.01.2025.
Weitere Informationen:
Für Auskünfte steht Ihnen Frau Schimek unter Tel. (0841) 3 05- 2546 gerne zur Verfügung.
Die Stelle kann in Voll- oder Teilzeit (bei entsprechender Stundenaufteilung und durchgängiger Nutzung des vorhandenen Arbeitsplatzes) besetzt werden.