Werden Sie Teil unseres Erfolges als
Personalreferent (m/w/d)
in der Abteilung Service Recruiting und Personalentwicklung
Recruiting? Employer Branding? Personalentwicklung? Onboarding? Diese und weitere interessante Aufgaben umfassen den Tätigkeitsbereich der Abteilung Service Recruiting und Personalentwicklung (SRPE). Die Betreuung von Bewerbungs- und Berufungsverfahren sowie des Onboardings und der Personalentwicklung stehen dabei im Fokus. Unterstützen Sie uns bei der Weiterentwicklung unserer Arbeitgebermarke!
Karriere an der THI
Betreuung und Abwicklung von Bewerbungsverfahren zur Suche und Einstellung von wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden
Betreuung von Berufungsverfahren zur Suche und Einstellung von Professorinnen und Professoren
Erstellung von Stellenbewertungen nach TV-L
Beratung bei und Beurteilung personalrechtlicher Fragestellungen inkl. Recherche und Auslegung von entsprechenden arbeitsrechtlichen Urteilen
Mitarbeit in Projekten und ggf. Betreuung von Sonderaufgaben
Abgeschlossenes Bachelorstudium vorzugsweise im personalrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Bereich oder alternativ eine Ausbildung mit Bezug zu den Aufgaben und mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung
Erste nachgewiesene praktische Erfahrung im Bereich Recruiting und/oder Personal- und Arbeitsrecht
Affinität zu arbeits- und personalrechtlichen Fragestellungen und Erfahrung in der Recherche und im Lesen von rechtlichen Texten und Urteilen
Ausgeprägte Serviceorientierung und gute Kommunikations-/Netzwerkfähigkeit über verschiedene Hierarchiestufen hinweg
Gute Deutsch- und Englischkenntnisse
Flexible Arbeitszeiten
Homeoffice & Mobiles Arbeiten
Max. 30 Urlaubs- & 24 Gleittage
Flache Hierarchien
Viele Fortbildungs- & Weiterbildungsangebote
Mensa & Restaurant
Sicheres Arbeitsverhältnis beim Freistaat
Innovatives Arbeitsumfeld
Familienfreundlich
Gute Anbindung &
zentrale Lage
Gut zu wissen
Unsere Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig. Bei dieser Stelle werden Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Bewerbung von Frauen wird ausdrücklich begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGIG).