Werden Sie Teil unseres Erfolges als
Leitung (m/w/d) der Abteilung Service Recruiting und Personalentwicklung
Recruiting? Employer Branding? Personalentwicklung? Onboarding? Diese und weitere interessante Aufgaben umfassen den vielseitige Tätigkeitsbereich der Abteilung Service Recruiting und Personalentwicklung (SRPE). Die Betreuung von Bewerbungs- und Berufungsverfahren sowie des Onboardings und der Personalentwicklung stehen dabei im Fokus. Werden Sie Teil unseres Teams und unterstützen Sie uns bei der Weiterentwicklung unserer Arbeitgebermarke!
Leitung der Abteilung Service Recruiting und Personalentwicklung mit ca. 10 Mitarbeitenden
Verantwortung des Employer Branding, Weiterentwicklung der strategischen Ausrichtung der THI als Arbeitgeber und Vertretung der Hochschule als Arbeitgeber in internen Gremien und gegenüber externen Partnern
Verantwortung und Weiterentwicklung des Recruitings, d.h. aller Bewerbungs- und Berufungsverfahrens inkl. der Stellenbewertungen nach TV-L
Verantwortung und Weiterentwicklung der Personalentwicklung
Laufende Optimierung der Prozesse, Verantwortung der Personalsysteme sowie Konzeption und Betreuung von Weiterentwicklungsprojekten
Abgeschlossenes Masterstudium vorzugsweise im personalrechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Bereich
mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
mehrjährige Führungserfahrung vorzugsweise im öffentlichen Sektor wünschenswert
Sehr ausgeprägte Serviceorientierung und gute Kommunikations-/Netzwerkfähigkeit über verschiedene Hierarchiestufen hinweg
Gute Deutsch- und Englischkenntnisse
Flexible Arbeitszeiten
Homeoffice & Mobiles Arbeiten
Max. 30 Urlaubs- & 24 Gleittage
Flache Hierarchien
Viele Fortbildungs- & Weiterbildungsangebote
Mensa & Restaurant
Sicheres Arbeitsverhältnis beim Freistaat
Innovatives Arbeitsumfeld
Familienfreundlich
Gute Anbindung &
zentrale Lage
Gut zu wissen
Bei Erfüllung der Voraussetzungen besteht die Möglichkeit zur Verbeamtung (bis zu QE 4/A 13). Unsere Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig. Bei dieser Stelle werden Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Bewerbung von Frauen wird ausdrücklich begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGIG).